1. Geltungsbereich
Die NetContact GmbH AGBs gelten für alle
Verträge, die zwischen NetContact GmbH und dem Klienten für den
Design, Durchführung, Untersuchung, Realisierung und Implementierung
von Dienstleistungen und Produkten abgeschlossen wurden, wie
insbesondere für Studien, Konzepte, Analysen, Gutachten, Expertisen,
und alle anderen Dienstleistungen und Produkte, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich abweichende Punkte zwischen NetContact GmbH
und dem Klienten im Voraus vereinbart oder es anders vom Gesetz
wegen vorgesehen ist.
Mit Unterfertigung des Auftragsschreibens akzeptiert der Kunde die
NetContact GmbH AGBs in der jeweils gültigen Fassung.
Der Klient erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass er von
NetContact GmbH als Referenz angeführt werden kann.
2. Leistungen und Formvorschriften
Der Erfolg der vom Klienten beauftragten und
von NetContact ausgeführten Dienstleistungen ist nicht ein
genereller „Erfolg“, sondern vielmehr die zwischen den beiden
Parteien vertraglich vereinbarte Leistung.
Der Klient stellt sicher, dass NetContact sämtliche für die
Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Dokumente,
Informationen zeitgerecht erhält und darüber hinaus über alle
relevanten Sachverhalte, Änderungen, etc. die den Gegenstand des
Vertrages betreffen unverzüglich informiert wird.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der NetContact
GmbH Leistungsverpflichtung hat der Klient zu akzeptieren.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Angebot legen
An unser an den Klienten gerichtetes Angebot
sind wir 21 Tage gebunden.
4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge, die von den Klienten
angefordert wurden, werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann
jedoch keine Gewähr für Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich
nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15%
ergeben, so wird NetContact GmbH den Klienten davon unverzüglich in
Kenntnis setzen. Handelt es sich um unvermeidliche
Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung
nicht erforderlich und können diese Kosten in Rechnung gestellt
werden.
Diese Kostenüberschreizungen sind jedoch strikt von
Auftragsänderungen und Zusatzaufträgen zu unterscheiden, für die es
einer schriftlichen Beauftragung seitens des Klienten bedarf und die
zu angemessenen Preisen von der NetContact GmbH in Rechnung gestellt
werden.
Bei aufwendigen Vorarbeiten, insbesondere Berechnungen Recherchen,
Analysen, Messungen, Erstellung von Plänen und dergleichen wird für
den Kostenvoranschlag ein angemessenes Entgelt dem Klienten in
Rechnung gestellt.
5. Geheimhaltung und Mitwirkung seitens
des Klienten
Kostenvoranschläge, Pläne, Analysen und
sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von NetContact GmbH.
Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung,
Veröffentlichung und auch auszugsweises zur Verfügung stellen bedarf
der ausdrücklichen Zustimmung seitens NetContact GmbH.
Sämtliche unter Punkt (a) ausgeführten Unterlagen können von
NetContact jederzeit zurückgefordert werden, wenn der Vertrag nicht
zustande kommt.
Kommt der Klient mit der Mitwirkung in Verzug, so kann NetContact
den Vertrag nach schriftlicher Aufforderung und Setzung einer
angemessenen Frist zur Mitwirkung durch den Klienten fristlos
kündigen. Davon unberührt bleibt der Anspruch von NetContact auf
Ersatz des verursachten Schadens sowie des entgangenen Gewinnes.
Der Klient verpflichtet sind zur Geheimhaltung des ihm aus der
Geschäftsbeziehung mit NetContact zugegangenen Wissens Dritten
gegenüber.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
NetContact stellt in Rechnung die vertraglich
vereinbarte Dienstleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem
daraus entstandenen Aufwand gemäß Aufzeichnungen. Unter einem
Personentag ist ein 8 Stunden Tag zu verstehen. Angefangene Stunden
werden als volle Stunden verrechnet. Wegzeiten werden gesondert in
Rechnung gestellt. Der Ersatz von Barausgaben, Kopien, Reisekosten,
etc. erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Alle von NetContact genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im
Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen
Preisen hinzugerechnet.
Als Beginn des vertraglich vereinbarten Projektes gilt der Eingang
einer Anzahlung von 30% der Bruttoauftragssumme auf das Konto der
NetContact GmbH. Der Restbetrag, so nicht anders vereinbart, ist
spätestens bei Leistungserfüllung/Lieferung fällig.
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